Im Zeeg-Dashboard unter „Legal" kannst du die Datenschutzerklärung, rechtliche Links und die Widerrufsbelehrung konfigurieren, die auf deinen Terminseiten angezeigt werden, den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für die DSGVO herunterladen und Widerrufsanfragen verwalten, die Kunden über das öffentliche Widerrufsformular von Zeeg eingereicht haben.
Diese Einstellungen gelten für deine gesamte Organisation. Nur Inhaber, Admins und Partner können sie ändern. Andere Mitglieder können sie im Lesemodus einsehen.
1. Compliance
Compliance-Einstellungen öffnen
Öffne dein Zeeg-Dashboard und navigiere zu Workspace-Einstellungen.
Klicke in der linken Seitenleiste unter „Workspace" auf Compliance.
Rechtliche Links
Die oberste Karte auf der Compliance-Seite steuert, welche rechtlichen Links auf deinen Terminseiten angezeigt werden.
Datenschutzhinweis anzeigen: Aktiviere Datenschutzhinweis anzeigen, um einen Link zu Zeegs Datenschutzerklärung auf deinen Buchungsseiten einzublenden. Das informiert deine Eingeladenen darüber, wie Zeeg ihre Daten verarbeitet, und wird für die DSGVO-Transparenz empfohlen.
Mein Impressum anzeigen: Aktiviere Mein Impressum anzeigen und gib die URL deines Impressums ein (z. B. [LINK: https://deine-website.de/impressum → https://deine-website.de/impressum]). Ein Impressum ist in vielen Ländern, insbesondere in Deutschland, gesetzlich vorgeschrieben.
Widerrufsbelehrung
Der Abschnitt Widerrufsbelehrung auf der Compliance-Seite enthält den gesetzlichen Widerrufstext, den Eingeladene erhalten, wenn sie bei dir einen kostenpflichtigen Termin buchen. Zeeg stellt dir den gesetzlichen Mustertext in jeder Sprache als Ausgangspunkt bereit — du kannst ihn anpassen und deine eigenen Händlerdaten eintragen.
Du bist der Händler für diese Buchungen. Die Richtigkeit dieses Textes liegt in deiner Verantwortung. Zeeg leistet keine Rechtsberatung.
Widerrufsbelehrung bearbeiten
Fülle unter Deine Angaben alle vom Händler auszufüllenden Felder aus (z. B. Name, Adresse oder Kontaktdaten). Diese Werte gelten für alle Sprachen und erscheinen in der Belehrung überall dort, wo der entsprechende Platzhalter verwendet wird.
Wechsle mit dem Dropdown Sprache zwischen den verfügbaren Sprachen und bearbeite jede Version des Textes.
Ein Badge neben der Sprachauswahl zeigt an, ob die aktuelle Sprache den Zeeg-Standard verwendet oder von dir Bearbeitet wurde.
Klicke auf Speichern, um die aktuelle Sprache zu speichern. Wenn du die Sprache wechselst, ohne zu speichern, wirst du gefragt, ob du die nicht gespeicherten Änderungen verwerfen möchtest.
Um eine Sprache auf den Zeeg-Standard zurückzusetzen, klicke auf Auf Standard zurücksetzen.
Widerrufsrecht bei einem kostenpflichtigen Termintyp
Für jede kostenpflichtige Terminseite kannst du steuern, ob Kunden bei der Buchung einen Hinweis auf das Widerrufsrecht erhalten.
Öffne den Termintyp-Editor und klicke auf den Tab Zahlungen.
Scrolle zum Feld Widerrufsrecht.
Wähle eine der drei Optionen aus dem Dropdown:
Nicht festgelegt — bei der Buchung werden keine Widerrufsinformationen angezeigt.
Widerrufsrecht (§ 356a BGB) — räumt dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Deine Widerrufsbelehrung wird bei der Buchung angezeigt und in die Bestätigung aufgenommen.
Kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) — erklärt die Dienstleistung für gesetzlich vom Widerrufsrecht ausgenommen. Dies setzt voraus, dass die Dienstleistung selbst eine echte Freizeitbeschäftigung für ein bestimmtes Datum ist (ein fester Termin allein reicht nicht aus). Eine falsche Auswahl verweigert ein Recht, das dem Kunden rechtlich noch zusteht, und verlängert die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage.
*Hast du Widerrufsrecht (§ 356a BGB) ausgewählt, klicke auf Widerrufsbelehrung bearbeiten, um den Text direkt im Termintyp-Editor zu prüfen oder zu aktualisieren. Änderungen, die du hier vornimmst, gelten für alle Terminseiten, die das Widerrufsrecht verwenden, nicht nur für diese eine.
Webhook „Buchung widerrufen"
Wenn ein Eingeladener sein gesetzliches Widerrufsrecht über seinen persönlichen Buchungslink (aus der Bestätigungs-E-Mail) ausübt, löst Zeeg das Webhook-Ereignis Buchung widerrufen (Ereignisname: invitee.withdrawn) aus.
Du kannst es in Zeeg-Webhooks oder verbundenen Automatisierungstools verwenden, um nachgelagerte Schritte auszulösen. Die Rückerstattung wird bei diesem Ablauf nicht automatisch von Zeeg abgewickelt — du bist dafür verantwortlich, die Rückerstattung bei deinem Zahlungsanbieter zu veranlassen.
Widerrufslink und öffentliches Widerrufsformular
Zeeg stellt ein öffentliches Widerrufsformular bereit, über das deine Kunden einen Widerruf erklären können — ohne Zeeg-Konto und ohne Link aus einer E-Mail. Jede Person, die bei dir einen kostenpflichtigen Termin gebucht hat, kann es nutzen.
Deine Angaben unten kannst du weiterhin ausfüllen. Für das Bearbeiten dieses Textes und das Veröffentlichen deines Widerrufsformulars brauchst du ein aktives Abonnement und einen verbundenen Zahlungsanbieter.
Sobald beide Voraussetzungen erfüllt sind, erscheint in der Karte Deine Angaben auf der Compliance-Seite ein Feld Widerrufslink. Kopiere diese URL und teile sie überall, wo Kunden sie möglicherweise benötigen — z. B. in deinem Impressum, auf deiner Website oder in deiner Buchungsbestätigung.
Wenn ein Kunde das Formular absendet:
Er gibt seinen Namen, seine E-Mail-Adresse, das Datum und die Uhrzeit des Termins an. Telefonnummer und Buchungsreferenz sind optional.
Das Absenden des Formulars storniert den Termin nicht. Es erstellt eine Widerrufsanfrage, die du in deinem Dashboard unter Termine prüfst und bearbeitest.
Der Kunde erhält eine Bestätigung auf dem Bildschirm sowie eine Empfangs-E-Mail an die angegebene Adresse.
Im Abschnitt 3 unten erfährst du, wie du Widerrufsanfragen in deinem Dashboard bearbeitest.
2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein rechtlich bindendes Dokument gemäß DSGVO, das die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter (in diesem Fall Zeeg) im Auftrag des Verantwortlichen (dir) regelt.
Wann benötigst du einen AVV?
Du benötigst einen AVV mit Zeeg, wenn:
Du Zeeg nutzt und Daten von europäischen Nutzern verarbeitest
Du über Zeeg personenbezogene Daten erhebst (Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern)
Du DSGVO-konform handeln möchtest
Zeegs AVV herunterladen
Zwei Download-Optionen:
Englisch (DPA): Data Processing Agreement auf Englisch
Deutsch (AVV): Auftragsverarbeitungsvertrag auf Deutsch
So lädst du den AVV herunter:
Klicke auf den entsprechenden Download-Link für deine bevorzugte Sprache
Lade das PDF-Dokument herunter oder direkt hier: [LINK: AVV herunterladen → https://assets.zeeg.me/DPA.pdf]
Lies den Vertragsinhalt durch
Bei Fragen oder zur Unterzeichnung wende dich an [LINK: legal@zeeg.me → mailto:legal@zeeg.me]
3. Widerrufsanfragen bearbeiten
Wenn ein Kunde dein öffentliches Widerrufsformular absendet, erstellt Zeeg eine Widerrufsanfrage und versucht, sie automatisch einem Termin in deiner Organisation zuzuordnen. Du prüfst und bearbeitest jede Anfrage in der Ansicht Termine deines Dashboards.
Widerruf-Anzeigen in der Terminübersicht
Jede Terminzeile kann eines von drei Widerruf-Badges anzeigen:
Widerruf angefordert — eine Widerrufsanfrage wurde diesem Termin zugeordnet und wartet auf deine Aktion. Klicke auf das Badge oder öffne das Kontextmenü der Zeile und wähle Widerruf bearbeiten.
Widerrufen — der Widerruf wurde bereits bearbeitet. Der Termin ist storniert und die Erstattung ist unterwegs.
Widerruf ungeklärt — die Anfrage wurde von Zeeg ohne Handlung deinerseits geschlossen (z. B. weil die Widerrufsfrist abgelaufen ist). Es ist keine weitere Aktion erforderlich.
Anfragen, die Zeeg keinem Termin automatisch zuordnen konnte, erscheinen in einem gelben Banner Widerrufsanfragen ohne zugeordneten Termin oben auf der Seite „Termine". Für jede Anfrage wird der Name und die E-Mail-Adresse des Antragstellers sowie eine Schaltfläche Termin zuordnen angezeigt.
Eine zugeordnete Widerrufsanfrage bearbeiten
Suche unter Termine die Zeile mit dem Badge Widerruf angefordert und klicke darauf, oder öffne das Kontextmenü der Zeile und wähle Widerruf bearbeiten.
Im Dialog Widerrufsanfrage bearbeiten werden Name und E-Mail-Adresse des Antragstellers angezeigt, ein Hinweis darauf, ob Zeeg den Termin automatisch zugeordnet hat oder ob jemand aus deinem Team ihn manuell verknüpft hat, sowie der Betrag, der erstattet wird.
Wähle eine von zwei Aktionen:
Ja, Widerruf bearbeiten — storniert den Termin und leitet die Erstattung des vollen gezahlten Betrags ein. Das kannst du nicht rückgängig machen.
Kein Vertrag gefunden — schließt die Widerrufsanfrage, ohne den Termin zu stornieren oder eine Erstattung auszulösen. Nutze diese Option, wenn die Erklärung keinem gültigen Vertrag in deiner Organisation entspricht.
Eine nicht zugeordnete Widerrufsanfrage einem Termin zuordnen
Wenn Zeeg eine Anfrage keinem Termin automatisch zuordnen konnte — z. B. weil der Kunde eine andere E-Mail-Adresse angegeben hat als bei der Buchung — erscheint sie im Banner Widerrufsanfragen ohne zugeordneten Termin.
Klicke auf Termin zuordnen neben der nicht zugeordneten Anfrage.
Der Dialog Widerrufsanfrage einem Termin zuordnen listet alle Termine in deiner Organisation auf, die noch widerrufen werden können. Oben werden die vom Kunden angegebenen Daten zum Vergleich angezeigt.
Nutze das Suchfeld, um nach Name, E-Mail-Adresse oder Buchungstitel zu filtern.
Wähle den richtigen Termin aus. Termine, deren Daten mit der Erklärung übereinstimmen, tragen das Badge Passt. Wenn du einen Termin auswählst, dessen Daten nicht übereinstimmen, erscheint eine Warnung — prüfe sorgfältig, ob er zu dieser Person gehört, bevor du bestätigst.
Klicke auf Termin zuordnen. Die Anfrage ist nun mit diesem Termin verknüpft und erscheint als Widerruf angefordert in der Terminzeile, wo du sie wie oben beschrieben bearbeiten kannst.
Wenn es keine verknüpfbaren Termine gibt, klicke auf Kein Vertrag gefunden, um die Anfrage ohne weitere Aktion zu schließen.
Support
Bei Fragen zu rechtlichen Themen oder zum Auftragsverarbeitungsvertrag:
E-Mail: [LINK: legal@zeeg.me → mailto:legal@zeeg.me]
Allgemeiner Support: Über dein Zeeg-Dashboard
Häufig gestellte Fragen
Wer kann die Compliance-Einstellungen ändern?
Nur Inhaber, Admins und Partner der Organisation können die Compliance-Einstellungen bearbeiten. Andere Mitglieder sehen die Einstellungen im Lesemodus und können keine Änderungen speichern.
Gilt die Widerrufsbelehrung für alle meine kostenpflichtigen Termine?
Der Belehrungstext wird auf Organisationsebene geteilt und gilt für alle Terminseiten. Das Dropdown Widerrufsrecht wird individuell pro Termintyp im Tab Zahlungen konfiguriert — nur Termine mit der Einstellung Widerrufsrecht (§ 356a BGB) zeigen Eingeladenen die Belehrung.
Kann ich „Kein Widerrufsrecht" für jede kostenpflichtige Buchung verwenden?
Nein. Die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt nur, wenn die Dienstleistung selbst eine echte Freizeitbeschäftigung für ein bestimmtes Datum ist. Ein fester Terminzeitpunkt allein reicht nicht aus — den hat jede Buchung. Eine falsche Auswahl verweigert ein Recht, das dem Kunden rechtlich noch zusteht, und verlängert seine Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Konsultiere einen Rechtsberater, wenn du dir nicht sicher bist, welche Option auf dein Unternehmen zutrifft.
Ich bin kein Organisations-Admin. Kann ich trotzdem das Widerrufsrecht bei meinen Termintypen konfigurieren?
Das Dropdown Widerrufsrecht im Tab Zahlungen steht allen Nutzern zur Verfügung, die eine Terminseite bearbeiten können. Nur der Belehrungstext selbst (auf der Compliance-Einstellungsseite) erfordert Inhaber-, Admin- oder Partnerzugriff zum Bearbeiten.
Was passiert, wenn ein Kunde sein Widerrufsrecht ausübt?
Es gibt zwei Wege, je nachdem wie der Kunde den Widerruf erklärt:
Über seinen persönlichen Buchungslink (aus der Buchungsbestätigung): Der Kunde bestätigt den Widerruf direkt auf seiner Buchungsseite. Zeeg löst das Webhook-Ereignis Buchung widerrufen (
invitee.withdrawn) aus. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch — du bist verantwortlich für die Abwicklung bei deinem Zahlungsanbieter (Stripe oder PayPal).Über das öffentliche Widerrufsformular: Der Kunde sendet eine Erklärung ab, die eine Widerrufsanfrage in deinem Dashboard erstellt. Wenn du die Anfrage durch Klicken auf Ja, Widerruf bearbeiten bestätigst, storniert Zeeg den Termin und leitet die Erstattung automatisch ein.
Muss ich die Felder unter „Deine Angaben" ausfüllen?
Wenn deine Widerrufsbelehrungsvorlage vom Händler auszufüllende Platzhalter enthält (z. B. Name, Adresse oder Telefonnummer), sorgt das Ausfüllen der Felder unter Deine Angaben auf der Compliance-Seite dafür, dass diese Werte korrekt im Belehrungstext angezeigt werden. Nicht ausgefüllte Platzhalter zeigen den Variablennamen anstelle eines echten Werts.
Storniert das Absenden des öffentlichen Widerrufsformulars den Termin?
Nein. Das Absenden des Formulars erstellt eine Widerrufsanfrage, die du in deinem Dashboard unter Termine erhältst. Der Termin bleibt aktiv, bis du die Anfrage prüfst und auf Ja, Widerruf bearbeiten klickst.
Wer kann den Widerrufslink nutzen?
Das öffentliche Widerrufsformular ist für jeden zugänglich, der den Link hat — kein Zeeg-Konto ist erforderlich. Teile ihn mit Kunden, die kostenpflichtige Buchungen bei dir vorgenommen haben, z. B. in deinem Impressum oder in Buchungsbestätigungen.
Was bedeutet „Kein Vertrag gefunden"?
Durch Klicken auf Kein Vertrag gefunden wird die Widerrufsanfrage geschlossen, ohne einen Termin zu stornieren oder eine Erstattung auszulösen. Nutze diese Option, wenn eine Erklärung keinem gültigen Termin in deiner Organisation entspricht — z. B. wenn jemand das Formular versehentlich abgesendet hat oder kein passender Termin gefunden werden kann.

