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Compliance, Widerrufsbelehrung und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Erfahre, wie du rechtliche Links, die Widerrufsbelehrung und deinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Zeeg einrichtest und verwaltest.

Verfasst von Fernando Figueiredo

Im Compliance-Bereich legst du fest, welche Datenschutzerklärung, welches Impressum und welche Widerrufsbelehrung auf deinen Buchungsseiten angezeigt werden. Außerdem kannst du hier deinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für die DSGVO-Konformität herunterladen.

Diese Einstellungen gelten für deine gesamte Organisation. Nur Inhaber, Admins und Partner können sie bearbeiten. Andere Mitglieder sehen sie im Nur-Lese-Modus.


1. Compliance

Compliance-Einstellungen öffnen

  1. Öffne dein Zeeg-Dashboard und navigiere zu den Kontoeinstellungen.

  2. Suche in der linken Seitenleiste die Gruppe Rechtliches und klicke auf Compliance.

Rechtliche Links

Die obere Karte auf der Compliance-Seite steuert, welche rechtlichen Links auf deinen Terminseiten angezeigt werden.

  • Datenschutzerklärung anzeigen: Aktiviere den Schalter Datenschutzerklärung anzeigen, um einen Link zur Zeeg-Datenschutzerklärung auf deinen Buchungsseiten anzuzeigen. Dies informiert deine Eingeladenen darüber, wie Zeeg ihre Daten verarbeitet, und wird für DSGVO-Transparenz empfohlen.

  • Impressum anzeigen: Aktiviere den Schalter Impressum anzeigen und gib die URL deines Unternehmensimpressums ein (z. B. https://deine-website.de/impressum). Ein Impressum ist in vielen Rechtssystemen, insbesondere in Deutschland, gesetzlich vorgeschrieben.

Widerrufsbelehrung

Der Abschnitt Widerrufsbelehrung auf der Compliance-Seite enthält den gesetzlichen Mustertext, den Eingeladene erhalten, wenn sie einen kostenpflichtigen Termin bei dir buchen. Zeeg stellt den gesetzlichen Mustertext in jeder Sprache als Ausgangspunkt bereit — du kannst ihn anpassen und deine eigenen Händlerangaben eintragen.

Für diese Buchungen bist du der Unternehmer. Diesen Text korrekt zu halten, liegt in deiner Verantwortung. Zeeg bietet keine Rechtsberatung.

Widerrufsbelehrung bearbeiten:

  1. Fülle unter Deine Angaben alle händlerbezogenen Felder aus (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten). Diese Werte gelten für alle Sprachen und erscheinen im Text überall dort, wo der entsprechende Platzhalter verwendet wird.

  2. Wähle mit dem Dropdown-Menü Sprache zwischen den verfügbaren Sprachen und bearbeite jede Version des Belehrungstexts.

  3. Ein Badge neben der Sprachauswahl zeigt an, ob die aktuelle Sprache den Zeeg-Standard verwendet oder bereits von dir Bearbeitet wurde.

  4. Klicke auf Speichern, um die aktuelle Sprache zu speichern. Wenn du die Sprache wechselst, ohne zu speichern, wirst du gefragt, ob du deine Änderungen verwerfen möchtest.

  5. Um eine Sprache auf den Zeeg-Standard zurückzusetzen, klicke auf Auf Standard zurücksetzen.

Widerrufsrecht bei kostenpflichtigen Terminseiten

Für jede kostenpflichtige Terminseite kannst du festlegen, ob und wie das Widerrufsrecht gegenüber deinen Kund:innen gilt.

  1. Öffne den Editor der Terminseite und klicke auf den Tab Zahlungen.

  2. Scrolle bis zum Feld Widerrufsrecht.

  3. Wähle eine der drei Optionen im Dropdown-Menü:

    1. Nicht festgelegt — Bei der Buchung werden keine Informationen zum Widerrufsrecht angezeigt.

    2. Widerruf (§ 356a BGB) — Räumt den Kund:innen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung wird bei der Buchung und in der Bestätigung angezeigt.

    3. Kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) — Erklärt die Leistung als vom Widerrufsrecht ausgenommen. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Leistung selbst um eine echte Freizeitbetätigung für einen spezifischen Termin handelt. Ein fester Termin allein genügt nicht. Wählst du diese Option fälschlicherweise, verweigerst du ein Recht, das deiner Kundschaft weiterhin zusteht, und verlängerst die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage.

*Wenn du Widerruf (§ 356a BGB) gewählt hast, klicke auf Widerrufsbelehrung bearbeiten, um den Text zu prüfen oder zu ändern, ohne den Terminseiten-Editor verlassen zu müssen. Änderungen gelten für alle deine Terminseiten mit aktivem Widerrufsrecht, nicht nur für diese.

Webhook „Buchung widerrufen"

Wenn ein Gast sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt, löst Zeeg das Webhook-Ereignis Buchung widerrufen (Ereignisname: invitee.withdrawn) aus. Du kannst dieses Ereignis in Zeeg Webhooks oder verbundenen Automatisierungstools nutzen, um nachgelagerte Schritte auszulösen — zum Beispiel die Einleitung einer Rückerstattung bei deinem Zahlungsanbieter. Eine automatische Rückerstattung erfolgt durch Zeeg nicht.


Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein rechtlich bindendes Dokument gemäß DSGVO, das die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter (in diesem Fall Zeeg) im Auftrag des Verantwortlichen (dir) regelt.

Wann benötigst du einen AVV?

Du benötigst einen AVV mit Zeeg, wenn:

  • Du Zeeg nutzt und Daten von europäischen Nutzer:innen verarbeitest

  • Du über Zeeg personenbezogene Daten (Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern) erhebst

  • Du DSGVO-konform handeln möchtest

AVV herunterladen

Zwei Download-Optionen:

  • Englisch (DPA): Data Processing Agreement auf Englisch

  • Deutsch (AVV): Auftragsverarbeitungsvertrag auf Deutsch

So lädst du den AVV herunter:

  1. Klicke auf den entsprechenden Download-Link für deine bevorzugte Sprache

  2. Lade das PDF-Dokument herunter: AVV herunterladen

  3. Prüfe den Vertragsinhalt

  4. Für Fragen oder zur Unterzeichnung des Vertrags wende dich an legal@zeeg.me

Support

Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten oder zum Auftragsverarbeitungsvertrag:

  • Allgemeiner Support: Über dein Zeeg-Dashboard


Häufig gestellte Fragen

Wer kann die Compliance-Einstellungen ändern?

Nur Organisationsinhaber, Admins und Partner können die Compliance-Einstellungen bearbeiten. Andere Mitglieder sehen die Einstellungen im schreibgeschützten Modus und können keine Änderungen speichern.

Gilt die Widerrufsbelehrung für alle meine kostenpflichtigen Terminseiten?

Der Belehrungstext wird auf Organisationsebene geteilt und gilt grundsätzlich für alle Terminseiten. Das Dropdown Widerrufsrecht wird jedoch individuell pro Terminseite im Tab Zahlungen konfiguriert — nur Terminseiten, die auf Widerruf (§ 356a BGB) eingestellt sind, zeigen die Belehrung den Eingeladenen.

Kann ich „Kein Widerrufsrecht" für jede kostenpflichtige Buchung verwenden?

Nein. Die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB setzt voraus, dass es sich bei der Leistung selbst um eine echte Freizeitbetätigung für einen spezifischen Termin handelt. Ein fester Termin allein ist nicht ausreichend — den hat jede Buchung. Wählst du diese Option fälschlicherweise, verweigerst du ein Recht, das deiner Kundschaft weiterhin zusteht, und verlängerst die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Wende dich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.

Ich bin kein Organisationsadmin. Kann ich trotzdem das Widerrufsrecht auf meinen Terminseiten konfigurieren?

Das Dropdown Widerrufsrecht im Tab Zahlungen steht allen Nutzer:innen zur Verfügung, die eine Terminseite bearbeiten können. Nur der eigentliche Belehrungstext (auf der Compliance-Seite) erfordert Inhaber-, Admin- oder Partnerzugang zur Bearbeitung.

Was passiert, wenn ein:e Kund:in das Widerrufsrecht ausübt?

Zeeg löst das Webhook-Ereignis Buchung widerrufen (invitee.withdrawn) aus. Eine automatische Rückerstattung erfolgt nicht — du bist für die Abwicklung der Rückerstattung bei deinem Zahlungsanbieter (Stripe oder PayPal) verantwortlich.

Muss ich die Felder unter „Deine Angaben" ausfüllen?

Wenn deine Widerrufsbelehrung händlerbezogene Platzhalter enthält (z. B. Name, Adresse oder Telefonnummer), solltest du die Felder unter Deine Angaben auf der Compliance-Seite ausfüllen. So werden diese Angaben korrekt im Belehrungstext angezeigt. Nicht ausgefüllte Platzhalter zeigen stattdessen den Variablennamen an.

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